- Kulturelle und territoriale Vielfalt bis zum Zeitalter der Revolution
 - Einführung - Zur Geschichte der Hugenotten in Frankreich und deren Flucht ins "Alte Reich"
 - Zur gelungenen Akkulturation der Hugenotten im 18. Jahrhundert: Die Nachkommen der "réfugiés" als französische Kulturträger und preußische Patrioten
 - Zur Geschichte der Hugenotten und ihrer Bilder im 19. und 20. Jahrhundert: Zwischen den "besten Deutschen" und den "rassisch" guten Deutschen
 - Resümee: Wandel und Kontinuitäten hugenottischer Identitäten
 - Quellenverzeichnis
 - Didaktisch-methodische Hinweise für den Unterricht
 - Migrationen und kultureller Austausch seit 1815
 - Wirtschaftliche Migration, politisches Exil und soziale Kritik: Deutsche in Paris im 19. Jahrhundert
 - Minderheiten, Immigranten und Integration in Frankreich
 - Einwanderung und Probleme der Integration in Deutschland seit 1960
 - Laizität und Religionen im heutigen Frankreich
 - Gesellschaftsvergleiche
 - Das Jahr 1968 und die Folgen
 - Begegnungen im Alltag
 
'Das Edikt von Potsdam'
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Das Edikt von Potsdam
Auszüge nach dem Abdruck bei Eduard Muret: Geschichte der Französischen Kolonie in Brandenburg-Preußen unter besonderer Berücksichtigung der Berliner Gemeinde. Aus Veranlassung der Zweihundertjährigen Jubelfeier am 29. Oktober 1885, Berlin 1885, S. 301-306.
Wir Friedrich Wilhelm...
         Thun kund und geben...zu wissen, nachdem die harten Verfolgungen...womit          man... in dem Königreiche Frankreich wider Unsere der Evangelisch-Reformierten          Religion zugethane Glaubens-Genossen verfahren..., daß Wir dannenher          aus gerechtem Mitleiden, welches Wir mit solchen Unseren, wegen des heiligen          Evangelii und dessen reiner Lehre angefochtenen und bedrengten Glaubens-Genossen          billig haben müssen, bewogen werden, mittels dieses... Edicts denenselben          eine sichere und freye retraite in alle unsere Lande und Provincien ...zu          offeriren, und ihnen daneben kund zu thun, was für Gerechtigkeiten,          Freyheiten und Praerogativen Wir ihnen zu concidiren gändigst gesonnen          seyn...
-  Damit alle diejenigen, welche sich in Unseren Landen niederzulassen            resolviren werden, desto mehrere Bequemlichkeit haben mögen, umb            dahin zu gelangen..., haben Wir Unseren Envoyé extraordinaire            bei denen Herren General-Staten der vereinigten Niederlande, den von            Diest, und unserem Commissario Romswinkel in Amsterdam anbefohlen, allen            denen Frantzösischen Leuten, von der Religion, welche sich bei            ihnen angeben werden, Schiffe und andere Nothwendigkeiten zu verschaffen,            umb sie ....biß nach Hamburg zu transportiren , allwo unser Hoffraeth            ..., der von Gericken, ihnen ...gute Gelegenheit geben wird..., umb            ...in Unser[e]... Lande... zu gelangen.
 -  So viel diejenigen anbetrifft, welche....ohne durch Holland zu gehen,            nach Unseren Landen sich begeben wollen, selbige haben ihren Weg auf            Frankfurt am Mayn zu nehmen...oder auch zu Cölln am Rhein, [wo            der Rat Merian oder der Agent Lely]..., ihnen mit Gelde Passeporten            und Schiffen [helfen werden]...
 -  Weilen Unsere Lande nicht allein mit allen zu des Lebens Unterhalt            erforderten Nothwendigkeiten wol reichlich versehen, sonderlich zu Etablirung            allerhand manufacturen, Handel und Wandels zu Wasser und zu Lande sehr            bequem, als stellen wir denen, die darin sich setzen wollen, allerhand            frey, denjenigen Ort, welchen sie... am bequemsten finden werden, zu            erwählen...
 -  Diejenigen Mobilien, auch Kauffmanns und andere Waaren, welche sie....mit            sich bringen werden, sollen von allen Auflagen....und dergleichen imposten...in            keinerlei Weise belegt werden.
 -  Daferne in denen Städten, Flecken und Dörffern, wo mehr            gedachte Leute von der Religion sich niederlassen... werden, einige            verfallene, wüste und ruinirte Häuser vorhanden, deren Proprietarii            nicht des Vermögens wären dieselbe wieder aufzurichten...,            so wollen Wir selbige gedachten Unsern Frantzösischen Glaubens-Genossen...eigenthümlich            anweisen..., wobey...die vorherigen Proprietarii wegen des Werthes sothaner            Häuser befriedigt und selbige von allen...hypothequen......frey            gemacht werden sollen. Gestalt wir ihnen [den Frantzösischen Glaubens-Genossen]            denn auch Holtz, Kalck und andere Materialien, deren sie zur reparirung            ...benöthigt, unentgeltlich anschaffen lassen...
 -  In diejenigen Städten und anderen Orten, woselbst sich einige            wüste Plätze und Stellen befinden, wollen Wir..., daß            dieselbe samt allen dazu gehörigen Gärten, Wiesen, Aeckern            und Weyden gedachten Unsern Evangelisch-Reformirten Glaubens-Genossen...erb-            und eigenthümlich eingeräumet...werden sollen...
 -  Sobald sich Unsere Evangelisch-Reformirten Glaubens-Genossen Frantzösischer            Nation in einer Stadt oder Flecken niedergelassen, soll ihnen daselbst            hergebrachte jura civitatis et opificiorum ohn entgeltlich und ohne            Erlegung einiger Ungelder concediret...werden...
 -  Diejenigen, welche einige Manufacturen von Tuch, Stoffen, Hüten            oder was sonsten ihre Profession mit sich bringet, anzurichten willens            seyn, wollen wir nicht allein mit allen...Privilegien ...versehen, sondern            auch... mit Geld und anderen Nothwendigkeiten...
 -  Denen sich auff dem Lande setzen, und mit dem Ackerbau werden ernähren            wollen, soll ein gewiß Stück Land urbar zu machen angewiesen...werden...
 -  So viel die Jurisdiction und Entscheidung der zwischen ...Frantzösischen            Familien sich ereignender ...Streitigkeiten betrifft, da...bewilligen            wir hiermit, daß in denen Städten, woselbst verschiedene            Frantzösische Familien vorhanden, dieselben jemand ihres Mittels            erwählen mögen, welcher bemächtigt sein soll, dergleichen            differentien...in aller Güte...zu vergleiche. Daferne aber solche            Irrungen unter Teutschen an einer, und Frantzösischen Leuten anderer            Seite sich ereugnen, so sollen selbige durch den Magistrat eines ieden            Ortes und diejenigen [französischen Schiedsrichter]..zugleich ...entschieden...werden.
 -  In einer jeden Stadt wollen wir gedachten Unsern Frantzösischen            Glaubens-Genossen einen besonderen Prediger halten, auch einen bequemen            Ort anweisen lassen, woselbst das exercitium Religionis Reformatae in            Frantzösischer Sprache, und der Gottesdienst mit eben den Gebräuchen...gehalten            werden soll, wie es ...bey den Evangelisch reformirten Kirchen in Franckreich            bräuchlich gewesen.
 -  Gleichwie auch diejenigen von der Frantzösischen Noblesse, welche            sich biß anhero unter Unsere protection und Unsere Dienst begeben,            eben der Ehre, dignitäten....als andere Unsere Adeliche Unterthanen            genießen,...also sind wir ...geneigt, ebenmäßige Gnade...denen            Frantzösischen von Adel, so sie sich künftige in Unseren Landen            werden setzen wollen, zu erweisen...
 -  Alle Rechte, Privilegia und andre Wohltaten deren in obenstehenden            ...Articulen erwehnet worden, sollen nicht allein denen so von nun an            ins Künfftige in Unseren Landen anlangen werden, sondern auch denjenigen            zu gut kommen, welche sich vor publication dieses Edicts...in... unsere            Lande retiriret haben...
 - In allen und ieden Unseren Landen und Provincien wollen wir gewisse Commissarien bestellen lassen, zu welchen off gedachte Frantzösische Leute so wol bey ihrer Ankunfft als auch nachgehends nehmen... sollen...
 
       So geschehen zu Potsdam, den 29. Octobr. 1685
         Friedrich Wilhelm
         Churfürst.