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'Die Auseinandersetzung um eine gesetzliche Regelung der Zuwanderung'
 
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Die Auseinandersetzung um eine gesetzliche Regelung der Zuwanderung

Auseinandersetzung






Quelle: www.khm.at/system2.html

Im Februar 2000 kündigte der Bundeskanzler an, bis zu 30.000 ausländischen Computerfachleuten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, um den Mangel an Fachkräften in diesem Bereich abzubauen. Im Rahmen dieser als "Greencard" bezeichneten Initiative kamen bisher über 11.000 Ausländer als IT-Fachkräfte nach Deutschland.

Der Erfolg dieser Aktion veranlasste die Bundesregierung zu verstärkten Bemühungen, um das gesamte Problemfeld Einwanderung und Integration in umfassender Weise auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Zu diesem Zweck wurde im Juli 2000 eine unabhängige Zuwanderungskommission unter dem Vorsitz der ehemaligen Familienministerin Rita Süssmuth gebildet. Sie erhielt den Auftrag, praktische Lösungsvorschläge und Empfehlungen für eine neue Ausländer- und Zuwanderungspolitik in Deutschland zu erarbeiten, wobei alle damit verbundenen Fragen unabhängig von parteipolitischen Positionen und ohne Tabus geprüft werden sollten.

Greencard in Deutschland.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Greencard-Initiative ein Instrument geschaffen, das dem Fachkräftemangel auf dem IT-Arbeitsmarkt kurzfristig entgegen wirken soll. Seit August 2000 können IT-Spitzenkräfte aus dem Ausland mit einer auf maximal fünf Jahre befristeten Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.

Quelle: archiv.spd.de/politik/stichwort/zuwanderung/greencard.html

Der umfangreiche Kommissionsbericht entwickelte ein Gestaltungskonzept, das sowohl humanitäre und ökonomische Aspekte aus der Perspektive der Einwanderer als auch demographische, arbeitsmarktbezogene und gesellschaftspolitische Bedingungen und Interessen aus deutscher Sicht berücksichtigte. Dabei sollte die Einwanderung vor allem durch die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts in Deutschland gesteuert werden.

Das Logo der Unabhängigen Kommission "Integration" (Süßmuth-Kommission).

Der Bericht [1] stellt eine der umfassendsten Informationsressourcen zur Ausländer-Thematik in Deutschland dar. Siehe auch Daten und Fakten zur Ausländersituation [2] .


Quelle: www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_46876.htm

Dieser Bericht wurde zu einer Grundlage für den Gesetzentwurf für ein umfassendes Einwanderungsgesetz [3] , auf das sich die Regierungskoalition am 4. November 2001 einigte. Der Entwurf sieht vor, dass für folgende Gruppen von Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird:

  • Wenn einheimische Arbeitskräfte für einen freien Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stehen, können Ausländer beschäftigt werden. Vorrang haben jedoch immer Deutsche sowie andere EU-Bürger (Regelverfahren).
  • Für hochqualifizierte Ausländer gibt es keine Zugangsbeschränkungen. Ihnen kann sofort ein Daueraufenthalt gewährt werden.
  • Ausländer können sich als Selbständige in Deutschland niederlassen, sofern sie eine Million Euro investieren und mindestens zehn Arbeitsplätze schaffen.
  • Unabhängig vom Arbeitsmarkt können Ausländer im Rahmen eines Punktesystems nach Deutschland kommen. Wichtige Kriterien sind z.B. Alter und Ausbildung.

Quelle: Fragen und Antworten zum Zuwanderungsgesetz, www.bmi.bund.de/liste/Schwerpunkte/Zuwanderung (06.12.2003)

Eine Zuwanderung ist auch möglich im Rahmen des Familiennachzuges, aufgrund des Asylrechts sowie im Fall von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung. Die Integration der Einwanderer soll durch ein bundesweites Programm gefördert werden, das die verpflichtende Teilnahme an Sprachkursen und grundlegenden Einführungen zum Verständnis der deutschen Kultur und Gesellschaft vorsieht. Hinweise auf eine demographisch motivierte Förderung der Einwanderung enthält der Gesetzentwurf nicht.

Die folgende Übersicht verdeutlicht die wichtigsten Etappen dieses Gesetzesvorhabens [4] :

04. Jul 01

Übergabe des Kommissionsberichts an den Innenminister

ab Juli 2001

interne Beratungen der Bundestagsfraktionen

13. Dez 01

1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag

01. Mrz 02

Der Bundestag stimmt dem Entwurf der Regierungskoalition zu

22. Mrz 02

Der Bundesrat stimmt dem Entwurf in einem äußerst umstrittenen Verfahren zu

18. Dez 02

Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Entwurf wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig

Jan 03

Die Bundesregierung bringt den Entwurf in unveränderter Form in die parlamentarische Beratung ein

08. Mai 03

Der Bundestag stimmt dem Entwurf mehrheitlich zu

20. Jun 03

Der Bundesrat lehnt das Gesetz ab

anschließend

Beratungen im Vermittlungsausschuss

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/deutschland [5] (05.10.2003) Chronologie. Der Streit um die Zuwanderung. Siehe auch: http://www.learn-line.nrw.de/angebote/agenda21/thema/zuwanderung.htm [6] (05.10.2003).

Obwohl die jeweiligen Positionen nicht fundamental verschieden sind, zeigt die nun schon seit mehr als zwei Jahren andauernde Debatte über dieses Gesetz, wie schwer sich die politischen Parteien auf einen einheitlichen Konsens zu einigen in der Lage sind. Die Integration ist also noch weit davon entfernt, vollzogen zu sein [7] .