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'Regionalpolitik der EU'
 
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Regionalpolitik der EU

Obwohl bereits die Römischen Verträge [1] 1957 auf die Notwendigkeit einer harmonischen Entwicklung hinwiesen, hatte die Europäische Gemeinschaft den Aktivitäten des Europarates zunächst nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen. Erst seit 1975 verfügt die Regionalpolitik der EU über den "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE [2] ), mit dessen Mitteln zum Abbau regionaler Disparitäten beigetragen werden soll. Daneben werden Finanzmittel aus dem "Europäischen Sozialfonds" (ESF [3] ) und dem "Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft" (EAGFL [4] ) an betroffene Regionen transferiert. Vor allem die Erweiterung der Gemeinschaft um ärmere Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien in den 1980er Jahren ließ es dann dringlich erscheinen, die Unterschiede in Entwicklung und Lebensstandard zu verringern. Damit wuchs auch der politische Wille, das Problem anzugehen. Ein Beleg dafür ist die Tatsache, dass die Haushaltsmittel [5] der europäischen Kohäsionspolitik seit 1989 ständig an Umfang zugenommen haben. Heute ist der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt neben der Währungsunion als eine der politischen Prioritäten der Europäischen Union im Vertrag von Maastricht [6] festgeschrieben. Die Kohäsionspolitik der Union zielt darauf ab, die Entwicklungsunterschiede abzubauen, indem auf die wirtschaftlichen und sozialen Faktoren eingewirkt wird, die sie verursachen. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die unausgewogene Entwicklung nicht nur den weniger fortgeschrittenen Regionen und den weniger wohlhabenden Bevölkerungsschichten selber schadet. Sie hemmt auch das Wachstum in der Union insgesamt. Die Unterschiede verhindern, dass das wirtschaftliche und technologische Potenzial, das der Europäischen Union zur Verfügung steht, optimal genutzt wird. Im Gegenzug dazu profitieren auch die Unternehmen der reicheren Regionen und Staaten von der durch die europäischen Zuschüsse angekurbelten Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen, da sich dadurch für sie neue Absatzmöglichkeiten eröffnen.

Abbildung 13:

Entwicklungsziele 
der EU Regionalpolitik

 

 

 

 

 

 

Quelle: 
Europäische Kommission (1997)

Aus dem Kohäsionsfonds [7] werden große Infrastrukturprojekte im Verkehrs- und Umweltbereich direkt finanziert. Die Strukturfonds finanzieren dagegen eher Programme, die verschiedene Maßnahmen kombinieren, wie zum Beispiel bei der Förderung der Entwicklung eines bestimmten Gebiets. Diese Entwicklungsprogramme werden in den Mitgliedstaaten soweit wie möglich in Zusammenarbeit mit regionalen oder lokalen Behörden und den Sozialpartnern aufgestellt.

Die Strukturfonds konzentrierten sich in der Vergangenheit auf sechs Problembereiche bzw. Ziele:

  • Regionen mit Entwicklungsrückstand, d.h. Regionen mit niedrigem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, bildeten die erste Kategorie. Das sind die ärmsten Regionen der Union; sie erhalten die meisten europäischen Subventionen (67,6% der Strukturfondsmittel). In der Sprache der Gemeinschaft werden sie als Ziel-1-Gebiete bezeichnet. Sie können sich auf ganze Länder erstrecken und befinden sich hauptsächlich in den Randgebieten der Union.
  • Zu den Gebieten mit rückläufiger industrieller Entwicklung, den so genannten Ziel-2-Gebieten, gehören die ehemaligen Steinkohle- und Stahlregionen (Lothringen, Ruhrgebiet, Piemont, Südwales usw.), aber auch andere Industriezentren mit Schwierigkeiten beim Strukturwandel, so u.a. aus der Textil-, Rüstungs- und Werftindustrie.
  • Die ländlichen Gebiete unter Ziel 5b liegen in ärmeren ländlichen Regionen, die nicht unter Ziel 1 eingestuft werden können, da kein Gebiet gleichzeitig unter mehrere prioritäre Ziele der europäischen Regionalpolitik fallen kann.
  • Die jüngste Erweiterung der Union führte zur Einführung einer neuen Kategorie: den Ziel-6-Regionen (0,5% der Strukturfondsmittel) mit riesigen, kaum besiedelten Landstrichen in Finnland und Schweden. Ironischerweise ist anzumerken, dass dieses Ziel als Zugeständnis an norwegische Subventionswünsche definiert wurde, was die Wähler beim Beitrittsreferendum jedoch nicht zu würdigen wussten.
  • Mittel, die sich auf das gesamte Unionsgebiet beziehen, werden im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit (Ziel 3), zum Schutz vor den Folgen des industriellen Wandels für die Beschäftigung (Ziel 4) und für Beihilfen zur Umstrukturierung von Landwirtschaft und Fischerei (Ziel 5a) eingesetzt.

Als Regionalpolitik i.e.S. lassen sich dabei die Ziele 1, 2, 5b und 6 bezeichnen. In den unter diese Ziele fallenden Regionen leben derzeit 51% der Bevölkerung der Europäischen Union, und diese Regionen erhalten etwa 86% der Gemeinschaftszuschüsse.

Eine institutionalisierte Regionalpolitik kann ihre Ziele jedoch nur dann verwirklichen, wenn sie auch die Rolle eines regionalen Koordinators für die übrigen Bereichspolitiken übernimmt, die im Rahmen ihrer Fachplanungen über die öffentlichen Infrastrukturinvestitionen entscheiden. Diese Koordinierung der Politikfelder im Sinne eines vernetzten Denkens wird zwar von den verantwortlichen Politikern in Sonntagsreden immer wieder betont, in der Realität zeigt sich jedoch immer wieder eine mangelnde Abstimmung der einzelnen Politikfelder.

Abbildung 14:

Entwicklungsziele der EU Regionalpolitik,
2000-2006

 

 

 

 

 

 

Internet-Quelle [8]

Für den Zeitraum 2000 bis 2006 wurden die regionalpolitischen Ziele neu definiert:

  • Ziel 1 (gebietsabhängig):
    Die Regionen mit Entwicklungsrückstand sollen den Anschluss finden. Dazu werden die noch fehlenden Basiseinrichtungen geschaffen und Investitionen in Unternehmen gefördert, um die wirtschaftlichen Aktivitäten anzuschieben.
    Hierunter fallen etwa fünfzig Regionen, in denen 22% der Bevölkerung der Union leben. 70% der Mittel stehen dafür zur Verfügung.
  • Ziel 2 (gebietsabhängig):
    Die wirtschaftliche und soziale Umstellung in Gebieten mit Strukturproblemen wird unterstützt, unabhängig davon, ob sie industriell geprägt, ländlich, städtisch oder auf den Fischfang ausgerichtet sind.
    18% der Menschen in Europa leben in solchen Krisenregionen, die 11,5% der Mittel erhalten.
  • Ziel 3 (thematisch):
    Die Bildungs- und Ausbildungssysteme sollen modernisiert und die Beschäftigung gefördert werden.
    Die Finanzierung des Ziels 3 erstreckt sich auf die gesamte Union mit Ausnahme der Ziel-1-Regionen. Dort sind Maßnahmen zur Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung bereits in den Anpassungsprogrammen enthalten.
    Für dieses Ziel stehen 12,3% der Mittel zur Verfügung.